Gremien

Die wichtigsten Gremien des Ortsvereins und ihre Aufgaben

Die SPD gliedert sich gemäß Organisationsstatut der Partei in Ortsvereine, Unterbezirke und Bezirke. In dieser Gliederung vollzieht sich die politische Willensbildung der Partei von unten nach oben.

Die Ortsvereine können freiwillig zum Beispiel Stadtverbände oder -vereine bilden und ihnen kommunalpolitische und organisatorische Aufgaben übertragen. Sie haben Antragsrecht auf allen Gliederungsebenen der Partei. Entsprechend gehört der Ortsverein Barop organisatorisch zum SPD-Stadtbezirk Hombruch.

Die SPD ist eine Mitgliederpartei. Aus diesem Grunde ist in jedem Ortsverein die Mitgliederversammlung das höchste Gremium. Zu den Mitgliederversammlungen werden alle Mitglieder des Ortsvereins schriftlich eingeladen. Eine Aufgabe dieser Versammlungen ist es beispielsweise Delegierte für Parteitage des Stadtbezirks, Unterbezirks, des Bezirks Westliches Westfalen, des Landes- und des Bundesbezirks zu wählen, Kandidatinnen und Kandidaten für verschiedene höhere Gremien (Unterbezirksvorstand, Bezirksvorstand, Landesvorstand usw.) zu bestimmen und die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger für Bezirksvertretung, Rat, Land, Bund und EU vorzuschlagen. Darüber hinaus werden regelmäßig informative Mitgliederversammlungen zu spannenden politischen Themen durchgeführt und oftmals – nach ausführlicher Diskussion – entsprechende politische Beschlüsse gefasst, die dann vom Vorstand auf den Weg gebracht werden.

Alle zwei Jahre findet eine Jahreshauptversammlung statt, zu der ebenfalls alle Mitglieder des Ortsvereins schriftlich eingeladen werden. Der Jahreshauptversammlung obliegt die Aufgabe, den Vorstand des Ortsvereins zu wählen, zu bestätigen und zu entlasten. In den Jahren dazwischen findet eine Jahresversammlung statt, auf der den Mitgliedern über die Ortsvereinsarbeit Bericht erstattet wird.

Der auf der Jahreshauptversammlung gewählte Vorstand des Ortsvereins setzt sich zusammen aus der oder dem Vorsitzenden, ihren oder seinen Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern, der Kassiererin bzw. dem Kassierer, der Schriftführerin bzw. dem Schriftführer (und stv. Schriftführerin bzw. Schriftführer), der oder dem Öffentlichkeitsbeauftragten sowie den Beisitzerinnen und Beisitzern sowie den Revisorinnen bzw. Revisoren. Der Vorstand hat die Aufgabe, die Geschäfte zwischen den Mitgliederversammlungen zu leiten und politisch im Sinne der Mitgliedschaft aktiv zu werden.

Darüber hinaus kann der Ortsvereinsvorstand Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise installieren, die dem Ortsverein zuarbeiten. Der Ortsverein Barop hat zurzeit mit den Arbeitskreisen Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und Kommunalpolitik drei aktive Arbeitskreise. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (AsF) engagiert sich für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Partei und Gesellschaft, ist aber auch bei anderen politischen Themen aktiv. Mit dem Ortsverein Hombruch hat sicher der Ortsverein Barop zur Arbeitsgemeinschaft 60plus Barop/ Hombruch zusammen geschlossen.

Näheres regelt die Satzung des Ortsvereins Barop.