Schuldenbremse verhindert notwendige öffentliche Investitionen

MdB Jens Peick

Mit Urteil vom 15. November 2023 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und damit nichtig. Konkret heißt dies: 60 Milliarden Euro fehlen für die künftigen Haushaltsjahre. Denn im Bundeshaushalt 2021 wurde aus einer Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro, die für die Corona-Pandemie vorgesehen war, ein unselbstständiges Sondervermögen für den „Energie und Klimafonds“ (EKF) gebildet. Dagegen hatte die CDU/CSU- Fraktion geklagt.

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