Airport: Abwägungsdefizite im Betriebszeiten-Verfahren heilen!

ThePixelman / Pixabay
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Der Flughafen-Aufsichtsrat hat sich in seiner letzten Sitzung des Jahres mit den Betriebszeiten des Airports befasst. Mit Rechtskraft des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 03. 12. 2015 ist die Genehmigung der erweiterten Betriebszeiten am Airport Dortmund zunächst nicht mehr zu vollziehen.

Der Aufsichtsrat nahm das Urteil mit der ausdrücklichen Feststellung zur Kenntnis, dass weder der Planfeststellungsbeschluss noch die Ziele der Raumordnung einer Betriebszeitenerweiterung entgegenstehen. Vielmehr lägen Abwägungsdefizite vor, die in einem ergänzenden Verfahren behoben werden könnten. Da die Gründe für eine Betriebszeitenerweiterung unverändert fortbestehen, beauftragte der Aufsichtsrat die Geschäftsführung, nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung bei der Bezirksregierung Münster ein Genehmigungs-Änderungsverfahren einzuleiten. In diesem Verfahrenen sollen die Abwägungsdefizite ausgeräumt und damit die Rechtmäßigkeit und Vollziehbarkeit der Genehmigung wieder hergestellt werden.